Im Kurzen Busch 12A
58640 Iserlohn
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Die Improbond GmbH ist Ihr Ansprechpartner für Laserschweißdraht

Gesamtkatalog

Improbond GmbH – Laserschweißdraht

Improbond GmbH – Laserschweißdraht

Die Improbond GmbH ist Ihr Ansprechpartner für Laserschweißdrähte.

Das Laserschweißen für die Oberflächenbearbeitung, das Zusammenfügen und Reparieren, hat sich zu einer zukunftsweisenden und etablierten Methode in der Industrie entwickelt. Der Laserschweißdraht als Laserschweißzusatzmaterial nimmt in der Anwendung und verschiedenen Applikationen eine entscheidende Rolle ein.
Eine schnelle Warenlieferung aus der hochwertigen und umfangreichen Produktpalette der Laserschweißdrähte sind die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Allgemeine Informationen

Farblegende Verpackung Stäbe

Ø 0,2 mm Ø 0,3 mm Ø 0,4 mm Ø 0,5 mm Ø 0,6 mm Ø 0,7 mm Ø 0,8 mm

Verpackungseinheiten

Stäbe Spulen
1 VE à 100 g K 80, K 125, K 160, MA 125, SH 253 ab 100 g

Markierte Drähte


Prozesssicherheit
Die Improbond GmbH setzt neue Maßstäbe zum Ausschluss der Verwechselbarkeit von Laserschweißdrähten durch eine eingravierte Werkstoffnummer. Unsere Produkte erfüllen die Norm für kontrollpflichtige Applikationen und die UDI‑Richtlinie (Unique Device Identification) nach den Vorgaben des IMDRF für medizinische Produkte.

Chemische Elemente

H – Wasserstoff
Be – Beryllium
C – Kohlenstoff
N – Stickstoff
O – Sauerstoff
Mg – Magnesium
Al – Aluminium
Si – Silicium
P – Phosphor
Ti – Titan
V – Vanadium
Cr – Chrom
Mn – Mangan
Fe – Eisen
Co – Cobalt
Ni – Nickel
Cu – Kupfer
Zn – Zink
Nb – Niob
Mo – Molybdän
Ag – Silber
Sn – Zinn
W – Wolfram
Pb – Blei

Improbond GmbH – Laserschweißdraht

01_9090

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
Mn3Ni1CrMo
Streckgrenze670 – 760 N/mm²
Zugfestigkeit730 – 820 N/mm²
Dehnung20 – 25 %

Zum Laserschweißen vergüteter Feinkornstähle, z.B. St52 - St70, StE420 - StE 690, bei sehr guter Korrosionsbeständigkeit und Gebrauchshärte. Das Schweißgut ist erodier-, strukturier-, nitrier-, polier-, verchrom- und vergütbar.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2713
  • 1.2714
  • 1.2764
  • 1.2767
  • St52 - St70
  • StE420 - StE690
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,10 %
SiSilicium0,60 %
MnMangan1,60 %
CrChrom0,35 %
NiNickel1,40 %
MoMolybdän0,30 %
VVanadium0,10 %
FeEisenRest

01_9100

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.5424
Streckgrenze490 – 520 N/mm²
Zugfestigkeit560 – 650 N/mm²
Dehnung23 – 27 %

Zum Laserschweißen der Werkstoffe 1.2311, 1.2312, 1.2162, 1.2738 und für niedriglegierte Stähle, z.B. StE 355, 17Mn4, 15Mo3. Das Schweißgut ist erodier-, strukturier-, nitrier-, polier-, verchrom- und vergütbar.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2162
  • 1.2311
  • 1.2312
  • 1.2738
  • StE 355
  • 15Mo3
  • 17Mn4
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,10 %
SiSilicium0,60 %
MnMangan1,10 %
MoMolybdän0,50 %
FeEisenRest

01_9110 | 01_9190

verkupfert            blank
EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.2367.02
Härte38 – 42 HRc

Zum Laserschweißen von Warmarbeitswerkzeugen bei einer guten Zähigkeit und Warmverschleißfestigkeit. Das Schweißgut ist polier-, verchrom-, nitrier-, vergüt- und CVD-be schichtbar. Empfehlung 01_9190: Verwendung für Hochglanzpolitur.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2343
  • 1.2344
  • 1.2606
  • 1.2764
  • 1.2767
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,10 %
SiSilicium0,40 %
MnMangan0,60 %
CrChrom6,50 %
MoMolybdän3,30 %
FeEisenRest

01_9120

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.2567
Härte~ 45 HRc
Weichgeglüht780°C ~ 230 HB
Gehärtet1080°C/Öl ~ 52 HRc
Angelassen600°C ~ 48 HRc

Zum Laserschweißen an hochbeanspruchten Warmarbeitswerkzeugen, bei einer hohen Warm- und Anlassbeständigkeit.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2343
  • 1.2344
  • 1.2606
  • 1.2764
  • 1.2767
  • A 2
  • H 12
  • H 13
  • L 6
  • SKD 61
  • SKD 12
  • NAK 80
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,30 %
SiSilicium0,30 %
MnMangan0,30 %
CrChrom2,30 %
WWolfram4,50 %
VVanadium0,50 %
FeEisenRest

01_9130 | 01_9160

verkupfert            blank
EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.2367.03
Härte42 – 46 HRc
Weichgeglüht780°C ~ 230 HB
Gehärtet1030°C/Öl 48 HRc
Angelassen600°C 45 HRc

Häufig verwendeter Laserschweißzusatz für Reparaturen und Änderungen im Konturbereich mit universellen Eigenschaften, auch gut geeignet für unbekannte Grundwerkstoffe. Riss- und bindefehlerfrei bei Mehrlagenschweißungen. Zähes Schweißgut, gute Korrosionsbeständigkeit, hohe Warmverschleißfestigkeit und Beständigkeit bei thermischer und abrasiver Beanspruchung. Nitrier-, polier-, vergüt-, verchrom- und CVD-beschichtbar.
Empfehlung 01_9160: Verwendung für Hochglanzpolitur.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2343
  • 1.2344
  • 1.2606
  • 1.2764
  • 1.2767
  • H 12
  • H 13
  • L 6
  • SKD 61
  • NAK 80
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,25 %
SiSilicium0,60 %
MnMangan0,70 %
CrChrom5,00 %
MoMolybdän4,00 %
TiTitan0,60 %
FeEisenRest

01_9150

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.7339
Streckgrenze> 480 N/mm²
Zugfestigkeit> 560 N/mm²
Dehnung22 – 26 %

Zum Laserschweißen von Konturbereichen der Werkstoffe 1.2311, 1.2312, 1.2162, 1.2738 und von hochwarmfesten Stählen, z.B. 1.7335, 1.7218 und 1.7225. Das Schweißgut ist erodier-, strukturier-, nitrier-, polier-, verchrom- und vergütbar.
Empfehlung: Oberflächenstrukturierungs-Partner kontaktieren.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2162
  • 1.2311
  • 1.2312
  • 1.2738
  • 1.7218
  • 1.7225
  • 1.7335
  • P 20
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,10 %
SiSilicium0,60 %
MnMangan0,60 %
CrChrom1,20 %
MoMolybdän0,50 %
FeEisenRest

01_9200 | 01_9210

verkupfert            blank
EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.2343.07
Härte53 – 58 HRc
Weichgeglüht820°C ~ 235 HB
Gehärtet1050°C/Öl 58 HRc
Angelassen600 °C 53 HRc

Laserschweißzusatz für hochverschleißfeste Auftragungen in Werkzeugbereichen, die starkem Abrieb, Druck und Bewegung bei mäßiger Schlagbeanspruchung und erhöhten Betriebstemperatur ausgesetzt sind. Gutes Abrasionsverhalten bei glasfaserverstärkten Kunststoffen. Bei Mehrlagenauftragung Pufferung mit 01_9650 oder 03_9240 empfohlen. Das Schweißgut ist erodier-, strukturier-, polier-, verchrom-, nitrier- und vergütbar.
Empfehlung 01_9210: Verwendung für Hochglanzpolitur.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2082
  • 1.2083
  • 1.2162
  • 1.2311
  • 1.2312
  • 1.2343
  • 1.2367
  • 1.2738
  • 1.2842
  • P 20
  • H 13
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,35 %
SiSilicium0,30 %
MnMangan1,20 %
CrChrom7,00 %
MoMolybdän2,00 %
TiTitan0,30 %
FeEisenRest

01_9300

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.4718
Härte54 – 60 HRc
Weichgeglüht800°C ~ 250 HB
Gehärtet1000°C/Öl 62 HRc

Zum Laserschweißen von Press-, Stanz- und Schnittwerkzeugen. Das zähharte Schweißgut ist widerstandsfähig bei hoher Kantenbelastung und zeigt eine gute Schnitthaltigkeit.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2080
  • 1.2363
  • 1.2379
  • 1.2436
  • 1.2601
  • D 2
  • SKD 11
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,50 %
SiSilicium3,00 %
MnMangan0,50 %
CrChrom9,50 %
FeEisenRest

01_9310

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.2606
Härte55 – 58 HRc

Laserschweißzusatz mit guter Kantenverschleißfestigkeit, hoher Zähigkeit und geringer Warmrissneigung. Seht gut geeignet für das Laserschweißen von Bauteilen, die einer hohen Schlag- und Abrasionsbeanspruchung unterliegen. Das Schweißgut ist mechanisch schleifend bearbeit-, polier-, bedingt verchromt- und härtbar. Nicht äztfähig.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2344
  • 1.2379
  • 1.2767
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,35 %
SiSilicium1,10 %
MnMangan0,40 %
CrChrom5,50 %
Mo
Molybdän
1,30 %
V
Vanadium
0,25 %
W
Wolfram
1,30 %
FeEisenRest

01_9350

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.4115
Streckgrenze500 N/mm²
Zugfestigkeit700 N/mm²
Dehnung15 %
Weichgeglüht200 HB
Gehärtet42 – 47 HRc

Für die Laserschweißung artgleicher Werkstoffe. Das martensitische Schweißgut ist zur Panzerung an Warmarbeitsstählen und höherfesten Vergütungsstählen geeignet. Gute Verschleißbeständigkeit bei erhöhten Temperaturen bis 450°C. Härt- und anlassbar.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2083
  • 1.4021
  • 1.4034
  • 1.4122
SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,20 %
SiSilicium  0,60 %
MnMangan  0,40 %
CrChrom17,50 %
NiNickel  0,30 %
MoMolybdän  1,10 %
FeEisenRest

01_9380

EigenschaftWert
Werkstoff Nr.
2.1211
Streckgrenze  80 N/mm²
Zugfestigkeit200 N/mm²
Dehnung20 %
Härte60 HB

Zum Laserschweißen von Kupfer- und Ampcoloy Legierung, sowie die Reparatur von Erodierelektroden. Zähfließendes Schmelzbad und feinkörniges Gefüge bei hoher elektrischer Leitfähigkeit. Die Gebrauchshärte des Schweißgutes erhöht sich durch Kaltauslagerung.

SymbolElementWert
MnMangan  0,20 %
NiNickel‹ 0,30 %
AgSilber
  1,00 %
CuKupferRest

01_9450

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.2311
Härte45 – 52 HRc

Laserschweißzusatz mit guten Polier-, Nitrier- Ätz- und Narbungseigenschaften, wenn eine entsprechende Härte gefordert wird.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2311
  • 1.2312
  • 1.2343
  • 1.2344
  • 1.2738
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,40 %
MnMangan0,80 %
SiSilicium0,40 %
CrChrom1,75 %
MoMolybdän0,40 %
FeEisenRest

01_9500

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.4576
Streckgrenze450 N/mm²
Zugfestigkeit580 N/mm²
Dehnung30 %

Zum Laserschweißen von artgleichen stabilisierten und nichtstabilisierten austenitischen Cr-Ni-Mo-Stählen. Niob-stabilisierter, nichtrostender und korrosionsbeständiger Schweißzusatz. Gefüge: Austenit mit Ferritanteil. IK beständig (Nasskorrosion bis 400°C) und kaltzäh bis -120°C.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.4301
  • 1.4306
  • 1.4401
  • 1.4404
  • 1.4541
  • 1.4550
  • 1.4552
  • 1.4571
  • 1.4580
  • 1.4583
SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,06 %
SiSilicium  0,85 %
MnMangan  1,50 %
CrChrom19,00 %
NiNickel12,00 %
MoMolybdän  2,60 %
NbNiob   12 x C
FeEisenRest

01_9520

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.4332
Streckgrenze400 N/mm²
Zugfestigkeit600 N/mm²
Dehnung30 %

Zum Laserschweißen von hitze- und zunderbeständigen austenitischen Werkstoffen für Betriebstemperaturen bis 1.000°C. Gefüge:Austenit mit Ferritanteil. Nichtrostend ( Nass-Korrosion bis 350°C )

Für Grundwerkstoffe
  • 1.4710
  • 1.4825
  • 1.4828
  • 1.4878
  • Mischverbindungen mit ferritischen Stählen
SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,02 %
SiSilicium  0,85 %
MnMangan  1,80 %
CrChrom24,50 %
NiNickel13,50 %
FeEisenRest

01_9600

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.3348
Härte57 – 62 HRc

Zum Laserschweißen von verschleißanfälligen Werkzeugbereichen, von Schnellarbeitsstahl (HSS), sowie an Konturen hochbelasteter Kalt-,Warmschnitt- und Umformwerkzeuge. Empfehlung: Vorwärmung bis 50°C unter Anlasstemperatur des Grundwerkstoffes.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.3318
  • 1.3343
  • 1.3344
  • 1.3346
  • Schnellarbeitsstahl
SymbolElementWert
CKohlenstoff1,00 %
SiSilicium0,30 %
MnMangan0,30 %
CrChrom4,00 %
WWolfram1,80 %
MoMolybdän8,30 %
VVanadium1,90 %
FeEisenRest

01_9650

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.4337
Streckgrenze560 N/mm²
Zugfestigkeit740 N/mm²
Dehnung25 %
Härte240 HB

Zum Laserschweißen von höherfesten, niedriglegierten und hitzebeständigen oder nichtrostenden Stählen. Gut geeignet für Verbindungsschweißungen und Pufferungen unterschiedlicher Werkstoffe. Nichtrostender (Nasskorrosion bis 300°C) austenitisch/ferritischer Schweißzusatz mit hoher Warmrißsicherheit. Gute Zähigkeit bei hoher Streckgrenze.

Für Grundwerkstoffe
  • Mischverbindungen mit ferritischen Stählen
  • Pufferungen
SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,12 %
SiSilicium  0,40 %
MnMangan  1,80 %
CrChrom30,00 %
NiNickel  9,00 %
FeEisenRest

01_9720

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
1.6356
Streckgrenze   880 N/mm²
Zugfestigkeit   980 N/mm²
Streckgrenze (nach WA)1.620 N/mm²
Zugfestigkeit (nach WA)1.860 N/mm²
Härte
 32 – 35 HRc
Härte (nach WA) 50 – 54 HRc

Co-legierter Schweißzusatz zum Laserschweißen an hochbeanspruchten Kalt- und Warmarbeitswerkzeugen. Das Schweißgut ist nach dem Schweißen noch spanabhebend bearbeitbar. Nach Warmauslagerung: optimierte Warmverschleiß- und Wechseltemperaturbeständigkeit.

Für Grundwerkstoffe
  • 1.2709
  • Werkzeuge bei erhöhter Beanspruchung
SymbolElementWert
CKohlenstoff0,005 %
NiNickel18,00 %
MoMolybdän  4,00 %
CoCobalt12,00 %
TiTitan  1,60 %
FeEisenRest

01_9800

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
2.1367
Streckgrenze400 N/mm²
Zugfestigkeit650 N/mm²
Dehnung25 %
Härte220 HB

Zum Laserschweißen an Presswerkzeugen zur Vermeidung von Ziehriefen. Hoch manganhaltige, seewasserbeständige Mehrstoff-Aluminiumbronze für Auftragungen von Formeinsätzen aus Ampco- und Ampcoloy-Legierungen. Kavitationsbeständig und gute Gleiteigenschaften.

Für Grundwerkstoffe
  • Al-Bronzen
  • Ampcoloy Legierungen
  • Grauguss
SymbolElementWert
MnMangan13,00 %
NiNickel  2,50 %
FeEisen  2,50 %
AlAluminium  7,50 %
CuKupferRest

01_9820

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
2.0923
Streckgrenze400 N/mm²
Zugfestigkeit700 N/mm²
Dehnung15 %
Härte200 HB

Mehrstoffbronze mit feinen Fließeigenschaften zum Laserschweißen auf Kupfer, Kupferlegierungen, sowie Mischverbindungen mit Edelstählen. Vielseitig einsetzbar, vor allem für die Reparatur von beschädigten Kühlkanälen an Spritzgusswerkzeugen. Seewasser- und kavitationsbeständig. Durch Kaltauslagerung erfolgt eine Härtezunahme des Schweißgutes.

Für Grundwerkstoffe
  • Kupfer
  • Cu-Legierungen
  • CuAl-Bronzen
SymbolElementWert
MnMangan1,00 %
NiNickel4,50 %
FeEisen3,50 %
AlAluminium9,00 %
CuKupferRest

01_H13

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
H13
Härte 45 – 50 HRc

H 13 wird eingesetzt in Kunststoff-Formen mit kalteinzusenkender Kontur, Druckguss- u. Strangpresswerkzeuge für die Leichtmetallverarbeitung, Schmiedegesenke, hochbeanspruchte Kunststoff-Formen, Formeinsätze, Duro- u. Thermoplaste sowie Verbundwerkstoffe, Schnecken u. Zylinder, Angussbüchsen und Warmschermesser. Das Material weist eine sehr hohe Warmfestigkeit bei sehr guter Zähigkeit, hoher Temperaturwechselbeständigkeit und
Verschleißfestigkeit auf.

Für Grundwerkstoffe
  • H13
SymbolElementWert
C
Kohlenstoff
0,40 %
MnMangan0,40 %
Si
Silicium
1,00 %
Cr
Chrome
5,30 %
Mo
Molybdän
1,30 %
V
Vanadium
0,90 %
Fe
Eisen
Rest

01_P20

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
P20
Härte45 – 54 HRc

P20 ist ein Cr-Mo Werkstoff mit guten Polier- und Textureigenschaften und guter Spanbarkeit bei entsprechender Härte.

Für Grundwerkstoffe
  • P20
SymbolElementWert
C
Kohlenstoff
0,34 %
MnMangan0,80 %
SiSilicium
0,40 %
Cr
Chrom
1,75 %
Mo
Molybdän0,40 %
Fe
Eisen
Rest

01_SCVS

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
15CDV6 | SCVS
Streckgrenze 550 – 790 N/mm²
Zugfestigkeit700 – 1.180 N/mm²
Dehnung13 %
Härte42 HRc

Aubert Duval Legierung. SCVS ist ein kohlenstoffarmer Werkstoff, der eine hohe Streckgrenze mit Zähigkeit und guter Schweißbarkeit vereint.

Für Grundwerkstoffe
  • 15CDV6
  • SCVS

SymbolElementWert
C
Kohlenstoff
0,12 – 0,18 %
SiSilicium
            0,20 %
MnMangan 0,80 – 1,10 %
Mo
Molybdän 0,80 – 1,00 %
V
Vanadium 0,20 – 0,30 %
Cr
Chrom
1,25 – 1,50 %
Fe
Eisen
Rest

01_819BS

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
35NCD16 | 819BS
Dehnung12 – 19 %
Härte 46 – 48 HRc

Aubert Duval Legierung. 819BS ist ein niedrig legierter Werkstoff, der eine hohe Festigkeit und Härte mit einer guten Maßbeständigkeit vereint.

Für Grundwerkstoffe
  • 35NCD16
  • 819BS
  • 1.2767
  • 1.2721
SymbolElementWert
C
Kohlenstoff
0,30 – 0,40 %
SiSilicium
0,15 – 0,40 %
MnMangan 0,30 – 0,60 %
Cr
Chrom
1,60 – 2,00 %
Ni
Nickel
3,50 – 4,20 %
Mo
Molybdän 0,25 – 0,60 %
Fe
Eisen
Rest

01_SMV3S


EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
Z38CDV5 | SMV3S
Zugfestigkeit700 – 900 N/mm²
Dehnung9 %
Härte 46 – 52 HRc

Aubert Duval Legierung. SMV3S weißt eine exzellente Verschleißfestigkeit bei erhöhten Temperaturen auf und ist sehr gut polierbar.

Für Grundwerkstoffe
  • Z38CDV5
  • SMV3S
SymbolElementWert
C
Kohlenstoff
0,40 %
Cr
Chrom
5,00 %
Mo
Molybdän1,30 %
V
Vanadium0,40 %
Fe
Eisen
Rest
Improbond GmbH – Laserschweißdraht

Improbond GmbH – Laserschweißdraht


02_4009

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4009
Streckgrenze380 N/mm²
Zugfestigkeit550 N/mm²
Dehnung15 %
Härte150 HB

Martensitischer Schweißzusatz zum Laserschweißen artgleicher/-ähnlicher Legierungen. Gute Verschleißbeständigkeit bei erhöhten Temperaturen bis 450°C.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.4000
  • 1.4006
  • 1.4008

SymbolElementWert
CKohlenstoff                 0,10 %
SiSilicium                 0,50 %
MnMangan                 0,60 %
CrChrom 11,50 – 13,50 %
Mo
Molybdän                 0,60 %
FeEisenRest


02_4115

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4115
Streckgrenze500 N/mm²
Zugfestigkeit700 N/mm²
Dehnung15 %
Weichgeglüht200 HB
Gehärtet42 – 47 HRc

Martensitischer Schweißzusatz zum Laserschweißen artgleicher Legierungen. Gute Verschleißbeständigkeit bei erhöhten Temperaturen bis 450°C. Härt- und anlassbar.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.2083
  • 1.4021
  • 1.4034
  • 1.4122

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,20 %
SiSilicium  0,60 %
MnMangan  0,40 %
CrChrom17,50 %
NiNickel  0,30 %
Mo
Molybdän  1,10 %
FeEisenRest


02_4122

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4122
Streckgrenze550 N/mm²
Zugfestigkeit750 N/mm²
Dehnung12 %
Weichgeglüht230 HB
Gehärtet45 HRc

Martensitischer Schweißzusatz zum Laserschweißen artgleicher Legierungen. Gute Verschleißbeständigkeit bei erhöhten Temperaturen bis 450°C. Härt- und anlassbar.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.4122
  • ähnliche martensitische Werkstoffe

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,40 %
SiSilicium  0,50 %
MnMangan  0,45 %
CrChrom16,50 %
NiNickel  0,50 %
Mo
Molybdän  1,10 %
FeEisenRest


02_4316

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4316
Streckgrenze390 N/mm²
Zugfestigkeit590 N/mm²
Dehnung35 %

Laserschweißdraht aus Chrom-Nickel-Stahl mit besonders niedrigem Kohlenstoffgehalt zum Laserschweißen nichtrostender und kaltzäher Stähle. IK-beständig (Nasskorrosion bis 350°C) und kaltzäh bis -196°C.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.4301
  • 1.4306
  • 1.4541
  • 1.4550
  • 1.4552

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,02 %
SiSilicium  0,85 %
MnMangan  1,75 %
CrChrom19,00 %
NiNickel  9,50 %
FeEisenRest


02_4337

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4337
Streckgrenze560 N/mm²
Zugfestigkeit740 N/mm²
Dehnung25 %
Härte240 HB

Zum Laserschweißen von höherfesten, niedriglegierten und hitzebeständigen oder nichtrostenden Stählen. Gut geeignet für Verbindungsschweißungen und Pufferungen unterschiedlicher Werkstoffe. Nichtrostender (Nasskorrosion bis 300°C) austenitisch/ferritischer Schweißzusatz mit hoher Warmrißsicherheit. Gute Zähigkeit bei hoher Streckgrenze.

Für Grundwerkstoffe

  • Mischverbindungen mit ferritischen Stählen
  • Pufferungen

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,12 %
SiSilicium  0,40 %
MnMangan  1,80 %
CrChrom30,00 %
NiNickel  9,00 %
FeEisenRest


02_4430

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4430
Streckgrenze430 N/mm²
Zugfestigkeit650 N/mm²
Dehnung34 %
Härte150 HB

Zum Laserschweißen von nichtrostenden, austenitischen Cr-Ni-Mo-Stählen mit besonders niedrigem C-Gehalt. IK-beständig (Nasskorro­sion bis 400 °C) und kaltzäh bis -196°C.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.4301
  • 1.4306
  • 1.4401
  • 1.4404
  • 1.4541
  • 1.4550
  • 1.4552
  • 1.4571
  • 1.4580
  • 1.4583


SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,02 %
SiSilicium  0,85 %
MnMangan  1,80 %
CrChrom18,50 %
NiNickel 12,50 %
Mo
Molybdän   2,60 %
FeEisenRest


02_4455

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4455
Streckgrenze400 N/mm²
Zugfestigkeit600 N/mm²
Dehnung30 %
Magnet. Permeabilität~ 1.01 G/Oe

Zum Laserschweißen an artgleichen vollaustenitischen Cr-Ni-Mo-(N)-Stählen und ähnlichen Stählen und Stahlgusssorten. Nichtrostend, nichtmagnetisierbar und korrosionsbeständig.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.3948
  • 1.4429
  • 1.4435
  • 1.4438
  • 1.4583
  • Mischverbindungen mit ferritischen Stählen

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,02 %
SiSilicium  0,50 %
MnMangan  7,30 %
CrChrom20,00 %
NiNickel 16,00 %
Mo
Molybdän   2,70 %
N
Stickstoff   0,15 %
FeEisenRest


02_4462

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4462
Streckgrenze450 N/mm²
Zugfestigkeit650 - 800 N/mm²
Dehnung25 %

Ein austenitisch-ferristischer Duplexstahl, der sich im Wesentlichen durch seine gute Korrosionsbeständigkeit sowie hohe Festigkeit und Streckgrenzne auszeichnet.

Für Grundwerkstoffe

  • austenitisch-ferritischer Stahl

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,02 %
SiSilicium  1,00 %
MnMangan  2,00 %
CrChrom22,00 %
NiNickel  5,50 %
Mo
Molybdän   3,00 %
N
Stickstoff   0,16 %
FeEisenRest


02_4501

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4501
Streckgrenze600 N/mm²
Zugfestigkeit750 N/mm²
Dehnung25 %

Zum Laserschweißen im Offshore Bereich. Rostfreier, IK-beständiger Werkstoff, der auf Grund seines hohen Cr-Mo-(N)-Gehaltes eine gute Beständigkeit gegen Spannungsrisskorrosion aufweist. SUPERDUPLEX.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.4410
  • 1.4515
  • 1.4517
  • 1.4573
  • 1.4593

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,02 %
SiSilicium  0,50 %
MnMangan  0,80 %
CrChrom25,00 %
NiNickel  9,00 %
Mo
Molybdän  3,70 %
N
Stickstoff
  0,20 %
Cu
Kupfer
  0,10 %
FeEisenRest


02_4551

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4551
Streckgrenze490 N/mm²
Zugfestigkeit680 N/mm²
Dehnung32 %

Zum Laserschweißen stabilisierter und nichtstabilisierter nichtrostender Cr-Ni-Stähle. IK-beständig (Nasskorrosion bis 400 °C) und kaltzäh bis -120°C.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.4301
  • 1.4303
  • 1.4306
  • 1.4310
  • 1.4541
  • 1.4550
  • 1.4552

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,06 %
SiSilicium  0,85 %
MnMangan  1,30 %
CrChrom19,50 %
NiNickel  9,50 %
Nb
Niob
   12 x C
FeEisenRest


02_4576

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4576
Streckgrenze450 N/mm²
Zugfestigkeit580 N/mm²
Dehnung30 %

Zum Laserschweißen von artgleichen stabilisierten und nichtstabilisierten, austenitischen Cr-Ni-Mo-Stählen. Niob-stabilisierter, nichtrostender und korrosionsbeständiger Schweißzusatz. IK-beständig (Nasskorrosion bis 400°C) und kaltzäh bis -120°C.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.4301
  • 1.4306
  • 1.4401
  • 1.4404
  • 1.4541
  • 1.4550
  • 1.4552
  • 1.4571
  • 1.4580
  • 1.4583

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,06 %
SiSilicium  0,85 %
MnMangan  1,50 %
CrChrom19,00 %
NiNickel12,00 %
Mo
Molybdän  2,60 %
Nb
Niob
12 x C
FeEisenRest



02_4937

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.1.4937
Zugfestigkeit700 N/mm²
Dehnung15 %
Härte
45 - 50 HRc

Martensitischer Schweißzusatz zum Laserschweißen artgleicher/-ähnlocher Legierungen. Geeignet im Langzeitbereich für Temperaturen bis 650°C. Weiterer Einsatzbereich im Turbinen- und Kesselbau und in der chemischen Industrie.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.2083
  • 1.2316
  • 1.2343
  • 1.2344
  • 1.2379
  • 1.4913
  • 1.4922
  • 1.4923
  • 1.4931
  • 1.4935

SymbolElementWert
CKohlenstoff  0,20 %
SiSilicium  0,30 %
MnMangan  0,60 %
Mo
Molybdän  1,00 %
NiNickel  0,80 %
W
Wolfram
  0,50 %
V
Vanadium  0,30 %
CrChrom11,00 %
FeEisenRest



02_17-4PH

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.17-4PH
Härt
40 – 44 HRc

Nichtrostender martensitischer aushärtbarer Cr-Ni-Cu Werkstoff mit hoher Festigkeit und Zähigkeit. Eine weitere Festigkeitssteigerung kann durch Kaltumformung mit anschließen dem Auslagern erfolgen.

Für Grundwerkstoffe

  • 17-4PH

SymbolElementWert
CKohlenstoff                0,07 %
MnMangan                1,00 %
P
Phosphor                0,04 %
SiSilicium                1,00 %
CrChrom15,00 – 17,50 %
NiNickel    3,00 – 5,00 %
Cu
Kupfer
    3,00 – 5,00 %
Nb
Niob
                0,30 %
FeEisenRest


02_316LSS

Eigenschaft
Wert
Werkstoff-Nr. 316LSS
Streckgrenze430 N/mm²
Zugfestigkeit650 N/mm²
Dehnung90 %

Zum Laserschweißen von nichtrostenden, austenitischen Cr-Ni-Mo-Stählen mit besonders niedrigem C-Gehalt.

Für Grundwerkstoffe

  • 316LSS

SymbolElementWert
CKohlenstoff
                 0,02 %
SiSilicium                 0,85 %
MnMangan                 1,80 %
CrChrom16,00 – 18,00 %
NiNickel 10,00 – 14,00 %
Mo
Molybdän                 2,60 %
FeEisen
Rest


02_420stst

Eigenschaft
Wert
Werkstoff-Nr. 420stst
Zugfestigkeit850 N/mm²
Dehnung
12 %
Härte
45 – 52 HRc

Martensitischer Schweißzusatz zum Laserschweißen artgleicher/-ähnlicher Legierungen. Gute Verschleißbeständigkeit bei erhöhten Temperaturen bis 450°C. Empfehlung: Vorwärmung auf 150°C.

Für Grundwerkstoffe

  • 420stst

SymbolElementWert
CKohlenstoff
                 0,35 %
SiSilicium                 1,00 %
MnMangan                 1,00 %
P
Phosphor
                 0,04 %
S
Schwefel
                 0,03 %
CrChrom 12,00 – 14,00 %
FeEisen
Rest



Improbond GmbH – Laserschweißdraht

Improbond GmbH – Laserschweißdraht


03_9240

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.4831
Streckgrenze420 N/mm²
Zugfestigkeit760 N/mm²
Dehnung35 %
Ni-Basis-Schweißzusatz zum Laserschweißen von artgleichen korrosionsbeständigen Werkstoffen, sowie von hitzebeständigen, hochwarmfesten Stählen. Hochwarmfest bis 1.000°C und kaltzäh bis -196°C. Schwarz-Weiß-Verbindungen und Pufferungen.

Für Grundwerkstoffe

  • 2.4856
  • Mischverbindungen mit ferritischen Stählen
SymbolNameWert
CKohlenstoff< 0,02 %
MnMangan   0,20 %
CrChrom 22,00 %
MoMolybdän   9,00 %
NbNiob   3,50 %
FeEisen< 1,00 %
NiNickelRest


03_9260

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.4806
Streckgrenze400 N/mm²
Zugfestigkeit650 N/mm²
Dehnung40 %
Zum Laserschweißen von Austenit-Ferrit-Verbindungen und unterschiedlichen Grundwerkstoffen im Werkzeug- und Formenbau, wenn ein zähes, elastisches Schweißgut verlangt wird. Für elastische Pufferungen bei nachfolgender Anwendung von Schweißzusätzen hoher Härte. Besondere Eigenschaften: nichtrostend, hitzebeständig, hochwarmfest, zunderständig bis 1.000°C und kältzäh bis -269°C.

Für Grundwerkstoffe

  • 1.4876
  • 2.4816
  • Schwarz-Weiß-Verbindungen
SymbolNameWert
CKohlenstoff  0,02 %
MnMangan  3,00 %
CrChrom20,00 %
NbNiob  2,50 %
FeEisen  2,00 %
NiNickelRest


03_9400

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.4155
Streckgrenze300 N/mm²
Zugfestigkeit450 N/mm²
Dehnung25 %
Zum Laserschweißen an Nickel, Ni-Legierungen und Gusseisen, ebenfalls geeignet für Mischverbindungen zwischen Nickel- und Stahllegierungen. Gute Temperatur- und Korrosionseigenschaften.

Für Grundwerkstoffe

  • Nickel
  • Mischverbindungen Nickel – Stahl
SymbolNameWert
CKohlenstoff‹ 0,02 %
SiSilicium‹ 0,30 %
MnMangan  0,30 %
TiTitan  3,30 %
FeEisen‹ 0,10 %
NiNickelRest


03_9410

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
NiFe-2
Streckgrenze300 N/mm2
Zugfestigkeit500 N/mm2
Dehnung25 %
Nickel-Eisen-Legierung zum Laserschweißen an Grauguss, Temperguss und Sphäroguss, sowie Mischverbindungen mit Stahl. Möglich sind korrosionsbeständige Plattierungen.

Für Grundwerkstoffe

  • Grauguss
  • Temperguss
  • Sphäroguss
SymbolNameWert
CKohlenstoff < 0,10 %
SiSilicium  < 0,30 %
MnMangan     3,50 %
NiNickel> 55,00 %
TiTitan     0,40 %
FeEisenRest


03_I625

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.4856
Streckgrenze724 N/mm²
Härte145 – 220 HB
Inconel 625 wird zum Laserschweißen von Inconel 625, Inconel 825, Inconel 25-6Mo und für eine Vielzahl von austenitischen Edelstählen verwendet. Gut geeignet für die Oberflächenbearbeitung von Stahl, zum Laserschweißen von 9 % Ni-Stahl und für verschiedene korrosionsbeständige Werkzeuge. Oxidationsresistent und hitzebeständig.

Für Grundwerkstoffe

  • Inconel 625
  • Inconel 825
  • Inconel 25-6Mo
  • Inconel G-3
  • Edelstahl 316 / 317
SymbolNameWert
CKohlenstoff     0,03 – 0,10 %
MnMangan                 0,50 %
AlAluminium                 0,40 %
CrChrom20,00 – 23,00 %
MoMolybdän  8,00 – 10,00 %
Nb + TaNiob + Tantal    3,15 – 4,15 %
SiSilicium                0,50 %
TiTitan                0,40 %
NiNickelRest


03_I718

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.4668
Streckgrenze800 – 1000 N/mm²
Härte40 - 44 HRc
Inconel 718 verbindet Korrosionsbeständigkeit und hohe Festigkeit mit sehr guter Schweißbarkeit.

Für Grundwerkstoffe

  • Inconel 718
SymbolNameWert
CKohlenstoff              < 0,08 %
MnMangan                 0,35 %
AlAluminium     0,20 – 0,80 %
CrChrom17,00 – 21,00 %
MoMolybdän     2,80 – 3,30 %
Nb + TaNiob + Tantal     4,75 – 5,50 %
SiSilicium                 0,35 %
TiTitan     0,65 – 1,15 %
CuKupfer                 0,30 %
CoCobalt                1,00 %
NiNickel50,00 – 55,00 %
FeEisenRest


03_HastC22

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
2.4607
Zugfestigkeit800 –1100 N/mm²
Hastelloy C22 zeichnet sich durch hervorragende Beständigkeit in oxidierenden und reduzierenden Medien, auch bei erhöhten Temperaturen, aus.

Für Grundwerkstoffe

  • Hastelloy
SymbolNameWert
CKohlenstoff               0,010 %
SiSilicium               0,080 %
MnMangan                 0,50 %
CoCobalt                 2,50 %
CrChrom20,00 – 22,50 %
FeEisen     2,00 – 6,00 %
MoMolybdän 12,50 – 14,50 %
VVanadium                 0,35 %
WWolfram     2,50 – 3,50 %
NiNickelRest


03_NiFe36

PropertyValue
Werkstoff - Nr.
1.3912
Streckgrenze
310 N/mm²
Zugfestigkeit
490 N/mm²
Dehnung
30 %

Nickel-Eisen-Legierung mit geringer Wärmeausdehnung. Gute Festigkeit und Zähigkeit bei tiefen Temperaturen. Niedriger Ausdehnungskoeffizient bei sehr tiefen Temperaturen bis -250°C.

Für Grundwerkstoffe

  • Alloy 36
SymbolNameValue
CKohlenstoff
                 0,10 %
MnMangan                 0,60 %
CrChrom                 0,50 %
Mo
Molybdän                 0,50 %
CoCobalt
                 1,00 %
NiNickel  35,00 - 38,00 %
Fe
Eisen
Rest
Improbond GmbH – Laserschweißdraht

Improbond GmbH – Laserschweißdraht


04_0923

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.0923
Streckgrenze400 N/mm²
Zugfestigkeit700 N/mm²
Dehnung15 %
Härte200 HB
Mehrstoffbronze mit feinen Fließeigenschaften zum Laserschweißen auf Kupfer, Kupferlegierungen, sowie Mischverbindungen mit Edelstählen. Vielseitig einsetzbar, vor allem für die Reparatur von beschädigten Kühlkanälen an Spritzgusswerkzeugen. Seewasser- und kavitationsbeständig. Durch Kaltauslagerung erfolgt eine Härtezunahme des Schweißgutes.

Für Grundwerkstoffe

  • Kupfer
  • Cu-Legierungen
  • CuAl-Bronzen
SymbolNameWert
MnMangan1,00 %
NiNickel4,50 %
FeEisen3,50 %
AlAluminium9,00 %
CuKupferRest


04_1211

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.1211
Streckgrenze  80 N/mm²
Zugfestigkeit200 N/mm²
Dehnung20 %
Härte60 HB
Zum Laserschweißen von Kupfer- und Ampcoloy Legierungen, sowie die Reparatur von Erodierelektroden. Zähfließendes Schmelzbad und feinkörniges Gefüge bei hoher elektrischer Leitfähigkeit. Die Gebrauchshärte des Schweißgutes erhöht sich durch Kaltauslagerung.

Für Grundwerkstoffe

  • Reinkupfer
  • Ampcoloy Legierungen
SymbolNameWert
MnMangan  0,10 %
NiNickel‹ 0,30 %
AgSilber  1,00 %
CuKupferRest


04_1367

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.1367
Streckgrenze400 N/mm²
Zugfestigkeit650 N/mm²
Dehnung25 %
Härte220 HB
Zum Laserschweißen an Presswerkzeugen zur Vermeidung von Ziehriefen. Hoch manganhaltige, seewasserbeständige Mehrstoff-Aluminiumbronze für Auftragungen von Formeinsätzen aus Ampco- und Ampcoloy-Legierungen. Kavitationsbeständig und gute Gleiteigenschaften.

Für Grundwerkstoffe

  • Al-Bronzen
  • Ampcoloy Legierungen
  • Grauguss
SymbolNameWert
MnMangan13,00 %
NiNickel  2,50 %
FeEisen  2,50 %
AlAluminium  7,50 %
CuKupferRest


04_1461

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.2.1461
Zugfestigkeit390 N/mm²
Dehnung40 %
Härte90 HB
„Laserlöten“ von Stahllegierungen, sowie Mischverbindungen zwischen Kupfer - Stahl. Hohe Temperatur- und Korrosionsbeständigkeit.

Für Grundwerkstoffe

  • CuSi2Mn
  • CuSi3Mn
  • Kupferlegierungen
  • Mischverbindungen Kupfer - Stahl
SymbolNameWert
SiSilicium3,00 %
MnMangan1,00 %
SnZinn0,10 %
ZnZink0,10 %
FeEisen0,07 %
CuKupferRest
Improbond GmbH – Laserschweißdraht

Improbond GmbH – Laserschweißdraht


05_2245

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.3.2245
Streckgrenze100 N/mm²
Zugfestigkeit160 N/mm²
Dehnung15 %
Zum Laserschweißen von Al-Si Legierungen bis 7 % Si-Anteil.

Für Grundwerkstoffe

  • AlMgSi0,5
  • AlMgSi0,7
  • AlMgSi1
  • Cu
  • G-AlMgSi6 Cu4
SymbolNameWert
SiSilicium   5,00 %
ZnZink   0,20 %
TiTitan< 0,15 %
FeEisen< 0,40 %
AlAluminiumRest


05_2384

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.3.2384
Streckgrenze  90 N/mm²
Zugfestigkeit290 N/mm²
Dehnung8 %
AlSi7Mg0,6 Legierung zum Laserschweißen von AI-Legierungen. Sehr gute Fließeigenschaften.

Für Grundwerkstoffe

  • AI-Legierungen
SymbolNameWert
SiSilicium6,70 – 7,30 %
MnMangan            0,09 %
ZnZink         < 0,10 %
TiTitan         < 0,15 %
FeEisen            0,14 %
MgMagnesium0,50 – 0,60 %
AlAluminiumRest


05_2585

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.3.2585
Streckgrenze  80 N/mm²
Zugfestigkeit180 N/mm²
Dehnung5 %
Zum Laserschweißen von Al-Si Legierungen bis 12 % Si-Anteil.

Für Grundwerkstoffe

  • G-AlSi11
  • G-AlSi12
  • G-AlMg3 Si
SymbolNameWert
SiSilicium 12,00 %
MnMangan~ 0,30 %
ZnZink< 0,10 %
TiTitan< 0,15 %
FeEisen< 0,50 %
AlAluminiumRest


05_3535

Eigenschaft
Wert
Werkstoff-Nr.
3.3535
Streckgrenze            80 N/mm²
Zugfestigkeit180 - 250 N/mm²
Dehnung15 %
AlMg3 Legierung zum Laserschweißen von AI-Legierungen.
Besonders gut geeignet zum Eloxieren.

Für Grundwerkstoffe

  • AI-Legierungen
SymbolNameValue
SiSilicium           0,40 %
Mn
Mangan           0,50 %
Zn
Zink
           0,20 %
Ti
Titan           0,15 %
Cu
Kupfer
           0,10 %
Fe
Eisen
           0,40 %
Mg
Magnesium2,60 - 3,60 %
Al
Aluminium
Rest


05_3548

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.3.3548
Streckgrenze           110 N/mm²
Zugfestigkeit270 – 350 N/mm²
Dehnung16 %
Härte70 HB
Laserschweißzusatz für Grundwerkstoffe der Gruppe „Al-Mg-…“, z.B.: AlMg 3 (3.3535), AlMg 4,5 Mn (3.3547), AlMg 5 (3.3555), AlMg 2 Mn 0,8, AlMg 2,7 Mn. Auch für aushärtbare Legierungen wie z.B.: AlCuMg 1 (3.1325), AlMgSi 1 (3.2315), AlZn 4,5 Mg 1 (3.4335). Die Laserschweißeignung hinsichtlich „Heißrissanfälligkeit“ ist im Einzelfall zu prüfen.

Für Grundwerkstoffe

  • Aluminiumlegierungen
  • AlMg 3 (3.3535)
  • AlMg 4,5 Mn (3.3547)
  • AlMg 5 (3.3555)
  • AlMg 2 Mn 0,8
  • AlMg 2,7 Mn
  • AlCuMg 1 (3.1325)
  • AlMgSi 1 (3.2315)
  • AlZn 4,5 Mg 1 (3.4335)
SymbolNameWert
SiSilicium0,25 %
MnMangan0,80 %
MgMagnesium4,50 %
CrChrom0,75 %
TiTitan0,25 %
AlAluminiumRest


05_4145

EigenschaftWert
Werkstoff - Nr.
ER 4145
Streckgrenze265 N/mm²
Zugfestigkeit310 N/mm²
Dehnung5 %
Al-Si-Cu-Legierung mit gutem Fließverhalten und niedrigem Schmelzpunkt. Gute Polierbarkeit des Schweißgutes bei hoher Festigkeit und Rißsicherheit.

Für Grundwerkstoffe

  • G-AlSi11
  • G-AlSi12
  • G-AlMg3 Si
SymbolNameWert
SiSilicium10,00 %
FeEisen  0,20 %
CuKupfer  4,00 %
AlAluminiumRest
Improbond GmbH – Laserschweißdraht

Improbond GmbH – Laserschweißdraht


06_7025

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.3.7025
Streckgrenze           180 N/mm²
Zugfestigkeit240 – 390 N/mm²
Dehnung24 %
Titan Grade 1, Reintitan zum Laserschweißen an Bauteilen artgleicher Legierung. Beim Schweißprozess auf absolut inerte Gasabdeckung der Schmelze und Wurzelschutz achten. Schutzgasqualität (Argon 5.0) beachten.

Für Grundwerkstoffe

  • 3.7025
SymbolNameWert
CKohlenstoff< 0,10 %
FeEisen< 0,20 %
TiTitanRest


06_7035

PropertyValue
Werkstoff-Nr.
3.7035
Streckgrenze           180 N/mm²
Zugfestigkeit240 – 390 N/mm²
Dehnung24 %
Titanium Grade 2 zum Laserschweißen an Baustellen artgleicher Legierung. Beim Schweißprozess auf absolut inerte Gasabdeckung der Schmelze und Wurzelschutz achten. Schutzgasqualität (Argon 5.0) beachten

Für Grundwerkstoffe

  • 3.7035
SymbolNameValue
CKohlenstoff
< 0,10 %
FeEisen
< 0,20 %
TiTitanRest


06_7165

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.3.7165
Streckgrenze830 N/mm²
Zugfestigkeit895 N/mm²
Dehnung10 %
Titan Grade 5, zum Laserschweißen an Bauteilen artgleicher Legierung. Beim Schweißprozess auf absolut inerte Gasabdeckung der Schmelze und Wurzelschutz achten. Schutzgasqualität (Argon 5.0) beachten.

Für Grundwerkstoffe

  • 3.7165
SymbolNameWert
CKohlenstoff        < 0,08 %
FeEisen        < 0,40 %
VVanadium3,50 – 4,50 %
AlAluminium5,50 – 6,75 %
TiTitanRest


06_CoCr

EigenschaftWert
Werkstoff-Nr.CoCr
Streckgrenze630 N/mm²
Zugfestigkeit890 N/mm²
Dehnung10 %
Härte70 HB
Cobalt-Chrom-Legierung, vor allem eingesetzt in der Zahnmedizin. Korrosionsfrei.

Für Grundwerkstoffe

  • Cobalt-Chrom Legierungen
SymbolNameWert
MoMolybdän    4,00 – 5,00 %
CrChrom27,00 – 31,00 %
CoCobalt62,00 – 66,00 %

   . Impressum

Im Kurzen Busch 12A – 58640 Iserlohn – Germany
Tel.: +49 2371 9534588 // Fax:  +49 2371 9534589
Geschäftsführer: Nadine Eschen und Stephan Holzinger
HRB 9188 – Amtsgericht Hagen – Ust.-ID-Nr.: DE284925173
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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Improbond GmbH

Ausgabe 11/2025

§ 1 – Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht anerkannt. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 – Angebote

1. Unsere Angebote verstehen sich in allen Teilen freibleibend.

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die genannten Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

3. Soweit im Übrigen nichts anderes vereinbart ist, gelten für das Vertragsverhältnis in allen technischen Fragen an erster Stelle unsere technischen Lieferbedingungen.

§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich der Spulen und der Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Leihweise überlassene Spulen und Verpackung sind in einwandfreiem Zustand umgehend an uns zurückzusenden, die anfallenden Frachtkosten trägt der Besteller. Sofern die leihweise überlassenen Spulen und Verpackung nicht innerhalb von 9 Monaten in einwandfreiem Zustand fracht- und spesenfrei an uns zurückgesandt werden, erfolgt eine Berechnung der dann sofort ohne Abzug fälligen vollen Spulen- und Verpackungskosten. Sonderverpackungen werden berechnet und nicht zurückgenommen.

2. Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise; sie verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung.

3. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gerät der Besteller 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung in Verzug.

4. Die Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Zum Abzug von Skonto ist der Besteller ohne besondere schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Darüber hinaus ist der Besteller zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis wie der Zahlungsanspruch beruht.

§ 4 – Lieferung und Lieferzeit

1. Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Sie beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle vom Auftraggeber zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht alle für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen beigebracht sind sowie etwa vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder bei rechtzeitiger Meldung der Versandbereitschaft uns die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Absendung, bei vereinbarter Abholung durch den Besteller der Tag der Absendung der Meldung der Bereitstellung. Bei Aufträgen auf Abruf beginnt die Lieferfrist mit dem auf den Abruf folgenden Arbeitstag. Wir sind zur vorzeitigen Lieferung und zur Teillieferung berechtigt. Vereinbarte Fristen und Termine gelten vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Belieferung durch unseren Lieferanten und Vorlieferanten (Selbstbelieferungsvorbehalt). Werden wir selbst mit dem für den Auftrag erforderlichen Vormaterial erst verspätet beliefert, so verlängert sich die mit dem Besteller vereinbarte Lieferfrist in gleichem Umfang. Über Umstände, die erhebliche Lieferverzögerungen nach sich ziehen, werden wir unseren Auftraggeber unterrichten.

2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so sind die Ansprüche des Bestellers auf den Ersatz des Verzugsschadens auf einen Betrag in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5 % des Lieferwertes beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalspflichten“) beruht.

3. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Abs. 2 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.

4. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

5. Soll Lieferung auf Abruf oder nach Spezifikation durch den Auftraggeber erfolgen und wird nicht rechtzeitig abgerufen oder spezifiziert, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung nach unserer Wahl selbst einzuteilen und die Ware zu liefern, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eine Mehr- oder Minderlieferung ist bis zu 10 % zulässig.

§ 5 – Gefahrübergang

1. Sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Dies gilt auch, wenn die Kaufsache auf Wunsch des Bestellers an eine andere Anschrift versandt wird. Die Gefahr geht dann mit der Übergabe der Kaufsache an die Transportpersonen auf den Besteller über.

2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die hierfür anfallenden Kosten trägt der Besteller.

3. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Besteller verpflichtet, dem Frachtführer den Schaden entsprechend der Regelung des § 438 HGB anzuzeigen.

§ 6 – Mängelgewährleistung

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns stets in erster Linie die Gelegenheit zur Nacherfüllung gem. § 439 BGB zu geben.

3. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Nacherfüllung aus anderen Gründen fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder für deren Haltbarkeit übernommen haben.

Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt weiter nicht für solche Schäden, die durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) verursacht wurden; sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder von uns Garantien übernommen wurden, ist unsere Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.

5. Mängelgewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren in zwölf Monaten, vorausgesetzt die Ware wurde vorschriftsmäßig gelagert. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt.

§ 7 – Mängelgewährleistung beim Verkauf gebrauchter Maschinen, Fahrzeuge, etc.

1. Ist Gegenstand des Kaufvertrages eine gebrauchte Maschine, ein gebrauchtes Fahrzeug oder sonst ein gebrauchter Gegenstand, so erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

§ 8 – Schutzrechte

1. Erfolgen Lieferungen nach Angaben des Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Auftraggeber uns von sämtlichen Ansprüchen frei. Bei Vertragsverletzungen des Auftraggebers stehen seine Schutzrechte einer vertragsgemäßen Verwertung der Ware durch uns nicht entgegen.

§ 9 – Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz, als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche, die gemäß der §§ 1 und 4 des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte gegen uns geltend gemacht werden. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogen. „Kardinalspflichten“).

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 – Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Ausgleichung des Kaufpreises einschließlich der Nebenkosten (Fracht, Verpackung usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der nach Abzug der angemessenen Verwertungskosten verbleibende Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er hat diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten hat der Besteller soweit erforderlich auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist in diesem Falle weiter verpflichtet, uns bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung unserer Rechte voll und umfänglich zu unterstützen, insbesondere, uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Abtretung ist unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft wird. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt. Diese Berechtigung erlischt, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, oder wenn er in Zahlungsverzug gerät. Sie erlischt weiter, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wird oder wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt.

In diesen Fällen sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Informationen zu erteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist in diesem Falle weiter verpflichtet, den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 – Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens.

2. Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen mit uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

3. Sofern der Besteller Kaufmann ist, sind für alle Rechtstreitigkeiten die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland international zuständig. Gerichtsstand ist in allen Fällen der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Zuständigkeitsregelungen gelten auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.

§ 12 – Salvatorische Klausel

1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen und insgesamt nicht. Die unwirksame Klausel ist vielmehr zu ersetzen durch eine solche, die der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen am nächsten kommt.

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